Ehinger Rose
Corona Update
Laut den aktuell geltenden Corona Verordnungen des Landes Baden-Württemberg, ist folgendes zu beachten.
Die Anreise von touristischen und geschäftlichen Aufenthalten im Hotel / Aufenthalt im Restaurant ist gestattet.
Nachweispflicht für die Hotellerie und Innengastronomie
Gäste die im Restaurant essen möchten oder im Hotel einchecken möchten, egal ob touristische- oder Geschschäftsreisende,
müssen einen Nachweis von einem der 3 G`s erfüllen und vorzeigen.
Ein Hotelgast hat, wenn nicht geimpft oder genesen, neben dem Testnachweis bei Anreise während des Aufenthaltes alle drei Tage
einen weiteren Testnachweis zu erbringen.
Was sind die 3 G´s ?
Vollständig Geimpfte:
Der Impfpass muss zum Nachweis bei Anreise im Hotel / Ankunft im Restaurant vorgezeigt werden.
Auf dem vorgezeigten Impfpass muss die zweite Impfung mind. 14 Tage alt sein.
Genesene:
Zum Nachweis muss ein positives PCR-Testergebnis vorgezeigt werden. PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage,
aber nicht älter als 6 Monate ist.
Negativ Getestete:
Das negative Testergebnis eines Schnelltests muss vorgezeigt werden. Die Testbescheinigung darf nicht älter als 24 Stunden sein.
ODER ein negatives PCR-Testergebnis, dies darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Kinder die älter als 6 Jahre sind, müssen ebenfalls ein Negativtest vorweisen.
Es gilt weiterhin die Maskenpflicht und die Kontaktnachverfolgung, unabhängig davon, ob Sie Geimpft, Getestet oder Genesen sind.
Testzentren in der Nähe:
- care4you.ehingen // Berkacher Str. 48 in 89584 Ehingen (Donau) // 07391-7525181
- care4you.ehingen // Ulmer Str. 34 in 89584 Ehingen (Donau) // 600m vom Hotel entfernt
Stand: 16.08.2021 durch den DEHOGA Baden-Württemberg sowie das Land Baden-Württemberg