Hotel ***  & Restaurant  


Corona Update

Laut den aktuell geltenden Corona Verordnungen des Landes Baden-Württemberg, ist folgendes zu beachten.

Die Anreise von touristischen und geschäftlichen Aufenthalten im Hotel / Aufenthalt im Restaurant ist gestattet.


Nachweispflicht für die Hotellerie und Innengastronomie

Gäste die im Restaurant essen möchten oder im Hotel einchecken möchten, egal ob touristische- oder Geschschäftsreisende,

müssen einen Nachweis von einem der 3 G`s erfüllen und vorzeigen.

Ein Hotelgast hat, wenn nicht geimpft oder genesen, neben dem Testnachweis bei Anreise während des Aufenthaltes alle drei Tage

einen weiteren Testnachweis zu erbringen.


Was sind die 3 G´s ?


Vollständig Geimpfte: 

Der Impfpass muss zum Nachweis bei Anreise im Hotel / Ankunft im Restaurant vorgezeigt werden.

Auf dem vorgezeigten Impfpass muss die zweite Impfung mind. 14 Tage alt sein.


Genesene

Zum Nachweis muss ein positives PCR-Testergebnis vorgezeigt werden. PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage,

aber nicht älter als 6 Monate ist.


Negativ Getestete:

Das negative Testergebnis eines Schnelltests muss vorgezeigt werden. Die Testbescheinigung darf nicht älter als 24 Stunden sein.

ODER ein negatives PCR-Testergebnis, dies darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Kinder die älter als 6 Jahre sind, müssen ebenfalls ein Negativtest vorweisen.


Es gilt weiterhin die Maskenpflicht und die Kontaktnachverfolgung, unabhängig davon, ob Sie Geimpft, Getestet oder Genesen sind.


Testzentren in der Nähe: 

- care4you.ehingen // Berkacher Str. 48 in 89584 Ehingen (Donau) // 07391-7525181 

- care4you.ehingen // Ulmer Str. 34 in 89584 Ehingen (Donau) // 600m vom Hotel entfernt


Stand: 16.08.2021 durch den DEHOGA Baden-Württemberg sowie das Land Baden-Württemberg